Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/17407
Die BImA unterstützt die Bundesregierung bei der Zielsetzung der Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens. Dabei ist die Bundesanstalt gehalten, die bundesanstaltseigenen Wohnungen nach dem geltenden Mietrecht sowie nach weiteren gesetzlichen Vorgaben – wie dem Gesetz über
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – zu verwalten. Darüber hinaus ist die Bundesanstalt auch an das jeweilig vor Ort geltende Landesrecht gebunden.
Im Hinblick auf das veröffentlichte Eckpunktepapier des Senats des
Landes Berlin vom 18. Juni 2019 hat die Bundesanstalt aus Gründen der
kaufmännischen Vorsicht, eines rechtssicheren und wirtschaftlichen
Handelns sowie der Außenwirkung der Bundesanstalt als fairer Vermieter entschieden, keine Mieten zu vereinbaren, die den Regelungen im
beabsichtigten Berliner Mietengesetz (MietenWoG Berlin) widersprechen.
Das Berliner Mietengesetz (MietenWoG Berlin) ist am 22. Februar 2020
verkündet und am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Mit Blick auf die
derzeit laufenden Vorbereitungsmaßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensweise des Berliner Mietengesetzes werden die Mietparteien bundesanstaltseigener Wohnungen in Berlin in einem ersten Schritt
spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten des MietenWoG Berlin über
die Errechnung ihrer bisherigen Miete informiert und auch über die
künftige, gedeckelte Miete. Ein weiteres Schreiben über die gedeckelte
Miete nach dem MietenWoG Berlin sowie die Errechnung dieser Miete
wird den Mietern bundesanstaltseigener Wohnungen in Berlin entsprechend der gesetzlichen Regelungen spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des MietenWoG Berlin zugehen.
Eine Aufstellung aller bundesanstaltseigenen Wohnungen der Bundesanstalt nach Berlin Bezirken, die die Bestandsmiete der geplanten Mietoberwerte des Mietendeckels um mehr als 20 Prozent übersteigt, liegt
der BImA nicht vor.
17. Abgeordneter
Bernd Riexinger
(DIE LINKE.)
Hat eine Prüfung der Anpassung der pauschalen
Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung,
wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD festgeschrieben, durch die Bundesregierung bereits stattgefunden, und welche Zeitpläne
verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf etwaiger Erhöhung dieser?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 21. Februar 2020
Die Prüfung des Bundesministeriums der Finanzen ist noch nicht abgeschlossen. Weiterführende Angaben (z. B. zu möglichen Zeitplänen)
sind daher derzeit nicht möglich.