Drucksache 19/17407
18. Abgeordneter
Christian Sauter
(FDP)
– 12 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Nach welchen Grundsätzen nimmt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Aufgabe „Vermietung und Verpachtung eigener Wohnungen und Grundstücke“ (www.bundesimmobili
en.de/5065/unternehmen) wahr, und nach welchen
Kriterien wird entschieden, ob eine Vermietung
oder eine Veräußerung von Wohnungsbeständen
angestrebt wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn
vom 26. Februar 2020
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den gesetzlichen
Auftrag, das Liegenschaftsvermögen des Bundes nach kaufmännischen
Grundsätzen zu verwalten und die nicht betriebsnotwendigen Immobilien wirtschaftlich zu verwerten. Hinsichtlich der Vermietung und Verpachtung eigener Wohnungen und Grundstücke bestehen neben den gesetzlichen Vorschriften BImA-interne Regelungen und Weisungen sowie
die „Grundsätze zur Vermietung anstaltseigener Wohn- und Gewerbeliegenschaften“.
Die Entscheidung über einen Verbleib im Bestand oder eine Veräußerung von Wohnungen werden einzelfallspezifisch geprüft und getroffen.
Sie richtet sich grundsätzlich nach der Bedarfssituation für Zwecke des
Bundes sowie nach Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit. Die Verkaufsplanung und die Ausgestaltung des Verkaufsportfolios sind nicht statisch, sondern es handelt sich dabei um eine dynamische Zusammenstellung, die permanenten Anpassungen der Verkaufsobjekte und der Veräußerungszeitpunkte unterliegen. Auch Erwartungen zur Markt- und Bedarfsentwicklung werden hierbei so weit wie möglich berücksichtigt.
19. Abgeordnete
Bettina StarkWatzinger
(FDP)
Ist nach Auffassung der Bundesregierung das
Konzept einer Mutualisierung der Einnahmen im
Rahmen einer Finanztransaktionssteuer (vgl.
Brief vom Bundesminister der Finanzen Olaf
Scholz, Ausschussdrucksache 19(7)354) mit dem
deutschen Grundgesetz vereinbar, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Konzept vor dem
Hintergrund des Budgetrechts des Deutschen
Bundestages?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 26. Februar 2020
Die Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit verhandeln über
die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene.
Ein Teilaspekt hierzu ist die sogenannte Mutualisierung, die allen teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Mindesteinnahme garantieren soll.
Grundsätzlich sollen dabei europäische Verteilungsmechanismen genutzt
werden, die im Grundsatz bereits jetzt bestehen und verfassungskonform
sind. Über welches rechtliche Instrument die Mutualisierung konkret realisiert werden soll, wird derzeit noch geprüft. Die Bundesregierung