Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
112. Abgeordnete
Kordula SchulzAsche
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
– 83 –
Drucksache 19/17407
Wird die Bundesregierung dem Vorschlag des
Entschließungsantrags der Länder RheinlandPfalz und Hessen zum Thema Lieferengpässe folgen und den unlängst im Faire-Kassen-Wettbewerbsgesetz verankerten Beirat damit beauftragen, die Gründe für Lieferengpässe systematisch
retrospektiv auszuwerten, so wie es die Food and
Drug Administration (FDA) mit einer entsprechenden „task force“ erfolgreich vorgemacht hat,
und wenn nein, wieso nicht (www.deutsche-apopt
heker-zeitung.de/news/artikel/2020/02/14/rheinla
nd-pfalz-und-hessen-wollen-an-die-gruende-der-e
ngpaesse)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss
vom 27. Februar 2020
Der Jour Fixe, dessen gesetzliche Verankerung als Beirat in dem vom
Deutschen Bundestag am 13. Februar 2020 beschlossenen Gesetz für
einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-FKG) vorgesehen ist, hat die Aufgabe, die Versorgungslage mit
Arzneimitteln kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten. Dies
schließt, wie bereits im Jour Fixe praktiziert, auch die systematische
Auswertung der Ursachen von Lieferengpässen mit ein, um Strategien
zur Vermeidung und Vorbeugung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln
zu entwickeln. Die neue Regelung stellt den rechtlichen Rahmen für die
Tätigkeit des Beirats dar. In einer Geschäftsordnung wird der Beirat das
Nähere zum Verfahren und zu seiner Arbeitsweise regeln. Der Entschließungsantrag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zur Vermeidung
von Lieferengpässen von Medikamenten wird derzeit im Bundesrat beraten. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur
113. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Bund nicht mehr an der im Vertrag
von Lugano vereinbarten Reisezeitverkürzung auf
der Gäubahn (Stuttgart–Zürich) festhält (Bundestagsdrucksache 19/16652), und welche baulichen
Maßnahmen (ohne Neigetechnikzüge, deren Einsatz nach meiner Ansicht nicht mit Sicherheit und
schon gar nicht dauerhaft gewährleistet werden
kann) hält die Bundesregierung für geeignet, um
eine Fahrzeitverkürzung von mindestens 15 Minuten gegenüber dem schnellsten heutigen Angebot zu erreichen, damit in Stuttgart und Zürich die
Anschlüsse erreicht werden können?
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