Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 112. Abgeordnete Kordula SchulzAsche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – 83 – Drucksache 19/17407 Wird die Bundesregierung dem Vorschlag des Entschließungsantrags der Länder RheinlandPfalz und Hessen zum Thema Lieferengpässe folgen und den unlängst im Faire-Kassen-Wettbewerbsgesetz verankerten Beirat damit beauftragen, die Gründe für Lieferengpässe systematisch retrospektiv auszuwerten, so wie es die Food and Drug Administration (FDA) mit einer entsprechenden „task force“ erfolgreich vorgemacht hat, und wenn nein, wieso nicht (www.deutsche-apopt heker-zeitung.de/news/artikel/2020/02/14/rheinla nd-pfalz-und-hessen-wollen-an-die-gruende-der-e ngpaesse)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 27. Februar 2020 Der Jour Fixe, dessen gesetzliche Verankerung als Beirat in dem vom Deutschen Bundestag am 13. Februar 2020 beschlossenen Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) vorgesehen ist, hat die Aufgabe, die Versorgungslage mit Arzneimitteln kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten. Dies schließt, wie bereits im Jour Fixe praktiziert, auch die systematische Auswertung der Ursachen von Lieferengpässen mit ein, um Strategien zur Vermeidung und Vorbeugung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln zu entwickeln. Die neue Regelung stellt den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Beirats dar. In einer Geschäftsordnung wird der Beirat das Nähere zum Verfahren und zu seiner Arbeitsweise regeln. Der Entschließungsantrag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zur Vermeidung von Lieferengpässen von Medikamenten wird derzeit im Bundesrat beraten. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 113. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Bund nicht mehr an der im Vertrag von Lugano vereinbarten Reisezeitverkürzung auf der Gäubahn (Stuttgart–Zürich) festhält (Bundestagsdrucksache 19/16652), und welche baulichen Maßnahmen (ohne Neigetechnikzüge, deren Einsatz nach meiner Ansicht nicht mit Sicherheit und schon gar nicht dauerhaft gewährleistet werden kann) hält die Bundesregierung für geeignet, um eine Fahrzeitverkürzung von mindestens 15 Minuten gegenüber dem schnellsten heutigen Angebot zu erreichen, damit in Stuttgart und Zürich die Anschlüsse erreicht werden können?

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