Drucksache 19/17407
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß
vom 24. Februar 2020
Bei dem Twitter-Profil des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco
Wanderwitz handelt es sich um dessen privates Profil. Es ist kein Kanal
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. der Bundesregierung.
61. Abgeordnete
Anke DomscheitBerg
(DIE LINKE.)
Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dagegen entschieden, den Massive-Open-Online-Kurs
„Element of AI“ zu fördern, obwohl in der KIStrategie explizit auch eine umfassende Initiative
zur Digitalen Information und Bildung angekündigt wurde (Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI vom 19. Februar 2020)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum
vom 27. Februar 2020
Die Bundesregierung stellt klar, dass es keine Entscheidung gegen eine
Förderung für die Einführung des Online-Kurses „Elements of AI“ in
Deutschland gibt. Die erbetene Unterstützung bestand in der Übernahme
der Schirmherrschaft durch Bundesminister Peter Altmaier. Dieser Bitte
ist Bundesminister Peter Altmaier nachgekommen.
62. Abgeordneter
Andrej Hunko
(DIE LINKE.)
Hegt die Bundesregierung den Verdacht, dass die
vier deutschen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus auf „Lawful Interception“Schnittstellen der Aachener Firma Utimaco zugreifen können, mit denen deutschen Polizeien
und Geheimdiensten das Ausleiten von Kommunikationsinhalten ermöglicht werden muss („Keine Beweise für Spionage durch Huawei“, www.ta
gesschau.de vom 17. Februar 2020), und liegen
der Bundesregierung Hinweise vor, dass Lieferanten von sonstiger Hard- und Software, die in den
Anlagen der Mobilfunkanbieter verbaut ist, diese
deutschen Abhörschnittstellen für illegale Überwachungsmaßnahmen nutzen (können)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum
vom 24. Februar 2020
Die Bundesregierung hegt keinen Verdacht, dass die Mobilfunknetzbetreiber unbefugt auf „Lawful Interception“-Schnittstellen der Aachener
Firma Utimaco zugreifen können oder zugreifen.
Der Bundesregierung liegen zudem keine Hinweise vor, dass Lieferanten von sonstiger Hard- oder Software, die in den Anlagen der Mobilfunkanbieter verbaut ist, unbefugt auf „Lawful Interception“-Schnittstellen zugreifen können oder zugreifen.