Drucksache 19/17407 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 24. Februar 2020 Bei dem Twitter-Profil des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz handelt es sich um dessen privates Profil. Es ist kein Kanal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. der Bundesregierung. 61. Abgeordnete Anke DomscheitBerg (DIE LINKE.) Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dagegen entschieden, den Massive-Open-Online-Kurs „Element of AI“ zu fördern, obwohl in der KIStrategie explizit auch eine umfassende Initiative zur Digitalen Information und Bildung angekündigt wurde (Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI vom 19. Februar 2020)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 27. Februar 2020 Die Bundesregierung stellt klar, dass es keine Entscheidung gegen eine Förderung für die Einführung des Online-Kurses „Elements of AI“ in Deutschland gibt. Die erbetene Unterstützung bestand in der Übernahme der Schirmherrschaft durch Bundesminister Peter Altmaier. Dieser Bitte ist Bundesminister Peter Altmaier nachgekommen. 62. Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.) Hegt die Bundesregierung den Verdacht, dass die vier deutschen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus auf „Lawful Interception“Schnittstellen der Aachener Firma Utimaco zugreifen können, mit denen deutschen Polizeien und Geheimdiensten das Ausleiten von Kommunikationsinhalten ermöglicht werden muss („Keine Beweise für Spionage durch Huawei“, www.ta gesschau.de vom 17. Februar 2020), und liegen der Bundesregierung Hinweise vor, dass Lieferanten von sonstiger Hard- und Software, die in den Anlagen der Mobilfunkanbieter verbaut ist, diese deutschen Abhörschnittstellen für illegale Überwachungsmaßnahmen nutzen (können)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 24. Februar 2020 Die Bundesregierung hegt keinen Verdacht, dass die Mobilfunknetzbetreiber unbefugt auf „Lawful Interception“-Schnittstellen der Aachener Firma Utimaco zugreifen können oder zugreifen. Der Bundesregierung liegen zudem keine Hinweise vor, dass Lieferanten von sonstiger Hard- oder Software, die in den Anlagen der Mobilfunkanbieter verbaut ist, unbefugt auf „Lawful Interception“-Schnittstellen zugreifen können oder zugreifen.

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