Drucksache 19/17407
25. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
– 16 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung
eines Analysetools „RADAR-links“ – analog dem
bereits bestehenden „RADAR-iTE“ und der geplanten Einführung von „RADAR-rechts“ – zur
Bewertung linksextremistischer Gefährder, um
deren Gefahrenpotenziale für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung genauer bewerten
zu können, und falls nicht, aus welchen Gründen
(www.welt.de/politik/deutschland/article2019055
36/Rechter-Terror-BKA-bewertet-rechtsextremeGefaehrder-nun-wie-Islamisten.html)?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke
vom 27. Februar 2020
Bei dem Analysetool RADAR handelt es sich nicht um ein Mittel zur
Qualifizierung, sondern zur Priorisierung aus einer Vielzahl bereits festgestellter Gefährder.
Im Gegensatz zu den Phänomenbereichen des Islamismus (660 Gefährder/Stand 02/2020) und des Rechtsextremismus (59 Gefährder/Stand
02/2020) besteht für die Einführung eines Analysetools „RADAR-links“
zur Priorisierung der aktuell lediglich fünf Gefährder (Stand 02/2020)
im Bereich des Linksextremismus derzeit kein vorrangiger Bedarf.
26. Abgeordneter
Johannes Huber
(AfD)
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit
der Einrichtung eines Hinweistelefons (www.verf
assungssschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/press
e/pm-20191028-bfv-richtet-hinweistelefon-rechts
ex-ein) für Linksextremismus und Linksterrorismus im Bundesamt für Verfassungsschutz zu
rechnen, wie bereits vom Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister des Innern,
für Bau und Heimat Dr. Günter Krings am
29. November 2019 auf meine Schriftliche Frage 33 „Hinweistelefon des BfV für Extremismus
und Terrorismus“ auf Bundestagsdrucksache
19/15583 angekündigt wurde?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke
vom 21. Februar 2020
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bereitet derzeit die Einführung
eines phänomenübergreifenden Hinweistelefons vor. Dies umfasst auch
den Phänomenbereich des Linksextremismus.