Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Abgeordneter Niema Movassat (DIE LINKE.) – 19 – Drucksache 19/17407 In wie vielen Fällen sind seit Inkrafttreten der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMI – BMIBGebV, www.gesetzeim-internet.de/bmibgebv/BJNR135900019.html) Gebühren und Auslagen auf Grundlage dieser Verordnung erhoben worden, und auf welche Gesamtsumme belaufen sich die erhobenen Gebühren und Auslagen seit Inkrafttreten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 24. Februar 2020 Im Gebühren- und Auslagenverzeichnis der besonderen Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV) sind in elf Abschnitten die verschiedenen Rechtsmaterien im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat aufgeführt, auf deren Grundlage fachspezifische Gebühren und Auslagen erhoben werden. Zuständig sind neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verschiedene Behörden im Geschäftsbereich des BMI sowie die Zollverwaltung. Mit Blick auf das seit Inkrafttreten der BMIBGebV generierte Gebührenaufkommen und die Fallzahlen liegen, aufgeschlüsselt nach erhebender Stelle und Sachmaterie, folgende Erkenntnisse für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 18. Februar 2020 (soweit nicht anders angegeben) vor:

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