Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/17407 stellt sicher, dass in jedem Fall der Deutsche Bundestag angemessen eingebunden und sein Budgetrecht gewahrt wird. 20. Abgeordnete Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich asbesthaltiger Bauprodukte sowie Bauteile in bundeseigenen Liegenschaften, und in wie vielen Liegenschaften wurden Maßnahmen wie Asbesterkundung oder Asbestsanierung durchgeführt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 24. Februar 2020 Mit dem endgültigen Herstellungs- und Verwendungsverbot von Asbest im Oktober 1993 stellte der Gesetzgeber sicher, dass keine neuen mineralischen Asbeste in die nationalen Stoffkreisläufe einfließen konnten. Jedoch ist in Bestandsbauten nach wie vor mit Asbestvorkommen zu rechnen, für die zunächst kein Ausbaugebot besteht. Bei der für das einheitliche Immobilienmanagement der Bundesverwaltung zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird angenommen, dass ein Teil der Gebäude, welche bis 1995 errichtet wurden, Asbest enthalten könnte. Für die Auslösung von anlassbezogenen Beprobungen der Gebäude auf asbesthaltige Bauprodukte und Bauteile schließt die BImA Rahmenverträge ab. Eine Erhebung zu Einzelmaßnahmen der Asbesterkundung oder Asbestsanierung ist bei der BImA bisher nicht vorgesehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat 21. Abgeordnete Anke DomscheitBerg (DIE LINKE.) Werden die Rohdaten der Gesichtserkennungspiloten am Bahnhof Südkreuz Berlin zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse als Open-Data oder zumindest Open-Access für die Forschung zur Verfügung gestellt, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 26. Februar 2020 Die Daten im Sinne der Fragestellung sind aus datenschutzrechtlichen Gründen durch die Bundespolizei nach Auswertung der Testergebnisse gelöscht worden und können daher nicht zur Verfügung gestellt werden.

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