Drucksache 19/17407
– 76 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Hans-Joachim Fuchtel
vom 26. Februar 2020
Die Höhe der Subventionen, mit denen die deutsche Landwirtschaft gefördert wurde, können den jeweiligen Subventionsberichten der Bundesregierung (beginnend ab dem 15. Subventionsbericht) entnommen werden (s. www.bundesfinanzministerium). Die Subventionsberichte enthalten auch die Höhe der jährlichen Steuervergütungen für Agrardiesel
gemäß § 57 Energiesteuergesetz (vormals Gasölverbilligung) sowie der
Steuerbefreiung für zulassungspflichtige Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und hinter diesen mitgeführte Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gemäß § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind folgende Mittel
bereitgestellt worden:
– Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) seit 2003 (siehe auch nachstehende Übersicht,
Anlage 1) 17,048 Mrd. Euro
– Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) seit 1993
(siehe nachstehende Aufstellung, Anlage 2) 144,912 Mrd. Euro
Zur Risikoabsicherung werden von der Bundesregierung lediglich Versicherungsprämien im Rahmen der Sektorprogramme Obst und Gemüse
sowie Wein der 1. Säule der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)
für ländliche Erzeugnisse gefördert.
Darüber hinaus kommen dem deutschen Landwirtschaftssektor Maßnahmen, die aus einer Reihe von Programmen finanziert werden, überwiegend mittelbar zu gute. So werden z. B. aus dem Bundesprogramm zur
Förderung des ökologischen Landbaus und anderer Formen nachhaltiger
Landwirtschaft, aus dem Bundesprogramm Nutztierhaltung, im Bereich
Nachwachsende Rohstoffe und der Ackerbaustrategie Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben gefördert.
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