Drucksache 19/17407 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom 26. Februar 2020 Die Höhe der Subventionen, mit denen die deutsche Landwirtschaft gefördert wurde, können den jeweiligen Subventionsberichten der Bundesregierung (beginnend ab dem 15. Subventionsbericht) entnommen werden (s. www.bundesfinanzministerium). Die Subventionsberichte enthalten auch die Höhe der jährlichen Steuervergütungen für Agrardiesel gemäß § 57 Energiesteuergesetz (vormals Gasölverbilligung) sowie der Steuerbefreiung für zulassungspflichtige Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und hinter diesen mitgeführte Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gemäß § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind folgende Mittel bereitgestellt worden: – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) seit 2003 (siehe auch nachstehende Übersicht, Anlage 1) 17,048 Mrd. Euro – Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) seit 1993 (siehe nachstehende Aufstellung, Anlage 2) 144,912 Mrd. Euro Zur Risikoabsicherung werden von der Bundesregierung lediglich Versicherungsprämien im Rahmen der Sektorprogramme Obst und Gemüse sowie Wein der 1. Säule der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für ländliche Erzeugnisse gefördert. Darüber hinaus kommen dem deutschen Landwirtschaftssektor Maßnahmen, die aus einer Reihe von Programmen finanziert werden, überwiegend mittelbar zu gute. So werden z. B. aus dem Bundesprogramm zur Förderung des ökologischen Landbaus und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft, aus dem Bundesprogramm Nutztierhaltung, im Bereich Nachwachsende Rohstoffe und der Ackerbaustrategie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben gefördert.

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