Drucksache 19/17407 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 27. Februar 2020 Die im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) vertretenen Sicherheitsbehörden des Bundes haben im Rahmen der Arbeitsgruppe Operativer Informationsaustausch im GETZ-R Anfang November 2019 durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg Kenntnis über die Gruppierung unter der Führung von Werner S. sowie deren rechtsterroristische Planungen erlangt. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind mit dem Sachverhalt im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion befasst. 30. Abgeordneter Niema Movassat (DIE LINKE.) Was waren die drei polizeilichen Maßnahmen wegen derer Gebühren und Auslagen seit Inkrafttreten der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMI – BMIBGevV, www.gesetze-im-internet.de/bmibgebv/BJNR135 900019.html) am häufigsten erhoben wurden? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 21. Februar 2020 Es zeichnet sich eine Häufigkeit folgender Gebühren- und Auslagentatbestände ab: 1. Abwehr von Gefahren nach § 14 BPolG 1.1 Polizeieinsätze 1.1.1 Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Schaffung einer Gefahrenlage veranlasst wurde 1.1.2 Polizeieinsatz, der durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Erwecken des Anscheins einer Gefahrenlage veranlasst wurde 2. Identitätsfeststellungen nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG 3. Platzverweisungen nach § 38 BPolG Mündliche Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 BPolG.

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