Deutscher Bundestag - Erklärung des Ausschusses für Menschenrecht... 1 of 3 https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a1...  zurück zu: Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschüsse Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Unterzeichnung des 17-PunkteAkommens zwischen der Regierung der Volksrepublik China und Vertretern der damaligen tibetischen Regierung vor 70 Jahren Am 23. Mai 1951 beendete die Unterzeichnung des umstrittenen 17-Punkte-Abkommens die Defacto-Unabhängigkeit Tibets. Die Unterzeichnung des Abkommens wurde auch unter dem Druck des chinesischen Militärs erzwungen, das Tibet in den Jahren zuvor, beginnend 1949, besetzt hatte. Während die chinesische Regierung unter Führung der Kommunistischen Partei (KP) die Unterzeichnung des 17-Punkte-Abkommens bis heute als friedliche Befreiung bezeichnet und feiert, sehen sich die Tibeter der Herrschaft der KP ausgeliefert, die mit weitreichenden Einschränkungen und der Verletzung ihrer grundlegenden Rechte verbunden ist. Im März 1959 wurde der Volksaufstand der Tibeter blutig niedergeschlagen. Der Dalai Lama musste seine Heimat verlassen und Xoh nach Indien. Die chinesische KP setzt seither und im Widerspruch zum Inhalt des 17-Punkte-Akommens ihre Strategie der Assimilierung und Sinisierung fort, gegenüber Tibetern ebenso wie in anderen Regionen der Volksrepublik Chinas gegenüber anderen Minderheiten. Der Vertrag sah u. a. die Autonomie Tibets im Hinblick auf den Erhalt seines politischen Systems sowie eine Garantie für den Status, die Funktionen und Befugnisse des Dalai Lama vor. Darüber hinaus gewährleistete das Abkommen den Schutz des religiösen Glaubens, der Sitten und Gebräuche des tibetischen Volkes. 28/10/2025, 16:20

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