Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
– 79 –
Drucksache 19/17407
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
107. Abgeordnete
Maria KleinSchmeink
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Werden die weitergehenden Empfehlungen sowie
konkreten Vorschläge zu möglichen gesetzlichen
Änderungen, die im Rahmen des Prozesses der
Expertenkommission zu „Kinder psychisch- und
suchterkrankter Eltern“ für die Erstellung des Abschlussberichtes seitens der jeweiligen Mitglieder
der Arbeitsgruppe bei den beteiligten Bundesministerien eingereicht wurden, die jedoch letztendlich nicht Teil des Abschlussberichts sind und/
oder zu denen kein Konsens hergestellt werden
konnte, veröffentlicht, und wenn nein, wieso
nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks
vom 28. Februar 2020
Die auf Grundlage des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12780) eingerichtete Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern“ (AG KpkE) hatte den Auftrag, „einvernehmlich Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern
und Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist“ (S. 3 der Bundestagsdrucksache), zu erarbeiten.
Beteiligt waren das mit der Federführung betraute Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für
Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Arbeitsstab der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, relevante Fachverbände, Institutionen und Interessensvereinigungen sowie Expertinnen
und Experten aus Wissenschaft, Forschung und Praxis.
In ihrem Abschlussbericht hat die AG KpkE insgesamt 19 Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit
einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil und ihren Familien
niedergelegt. Dabei ist es durch intensiven Austausch und Diskussionen
gelungen, sehr unterschiedliche fachliche Herangehens- und Sichtweisen, strukturelle Vorgaben und Interessen miteinander in Einklang zu
bringen. Mit den Empfehlungen liegt erstmals ein Grundkonsens aller
für das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen verantwortlichen Akteure über die zentralen Anforderungen für eine verbesserte Lebenslage für Kinder und Jugendliche, die mit einem psychisch- oder
suchterkrankten Elternteil aufwachsen, und ihren Familien, vor. Vor dem
Hintergrund der Heterogenität der AG KpkE stellen diese Empfehlungen
jedoch Kompromisse dar, die nicht in allen Punkten die Positionen der
einzelnen Mitglieder abbilden.
Die weitergehenden Forderungen, Anregungen und Vorschläge der AGMitglieder, die kein Konsensergebnis der AG KpkE darstellen, sind in
der Dokumentation der Diskussionen abgebildet, die dem Abschlussbericht als Anlage beigefügt wurde. Diese Dokumentation bündelt die vielfältigen Diskussionsbeiträge der AG-Mitglieder im Rahmen der Sitzungen und Fachgespräche und berücksichtigt dabei auch deren schriftliche
Beiträge im Rahmen einer durchgeführten Online-Beteiligung zur Erarbeitung des Abschlussberichts.
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