Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
101. Abgeordneter
Alexander Ulrich
(DIE LINKE.)
– 73 –
Drucksache 19/17407
In welchen konkreten Zeiträumen bzw. zu welchen konkreten Zeitpunkten werden NATOStreitkräfte im Rahmen der Übung „DEFENDER
Europe 2020“ in Ramstein Air Base landen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 26. Februar 2020
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen
des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124,161 (189)]. Die Bundesregierung ist
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben zu Verlegungen verbündeter Streitkräfte im Rahmen der Übung
DEFENDER-Europe 20 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für
die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt werden.
Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Staatswohl die Einstufung dieser
Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erforderlich.*
102. Abgeordneter
Alexander Ulrich
(DIE LINKE.)
Welche Ladung wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch Flüge nach und von Ramstein Air
Base im Rahmen der Übung „DEFENDER Europe 2020“ transportiert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 26. Februar 2020
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
103. Abgeordneter
Alexander Ulrich
(DIE LINKE.)
An welchen Tagen und auf welcher Strecke bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Manöver „DEFENDER Europe 2020“ durch die
Region Kaiserslautern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 26. Februar 2020
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen
des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124,161 (189)]. Die Bundesregierung ist
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Anga*
Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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