Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 101. Abgeordneter Alexander Ulrich (DIE LINKE.) – 73 – Drucksache 19/17407 In welchen konkreten Zeiträumen bzw. zu welchen konkreten Zeitpunkten werden NATOStreitkräfte im Rahmen der Übung „DEFENDER Europe 2020“ in Ramstein Air Base landen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 26. Februar 2020 Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124,161 (189)]. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben zu Verlegungen verbündeter Streitkräfte im Rahmen der Übung DEFENDER-Europe 20 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt werden. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Staatswohl die Einstufung dieser Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erforderlich.* 102. Abgeordneter Alexander Ulrich (DIE LINKE.) Welche Ladung wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch Flüge nach und von Ramstein Air Base im Rahmen der Übung „DEFENDER Europe 2020“ transportiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 26. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 103. Abgeordneter Alexander Ulrich (DIE LINKE.) An welchen Tagen und auf welcher Strecke bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Manöver „DEFENDER Europe 2020“ durch die Region Kaiserslautern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 26. Februar 2020 Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124,161 (189)]. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Anga* Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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