Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
– 69 –
Drucksache 19/17407
Mission der Europäischen Union (EUTM) in Mali sowie die Military
Assistance Mission GAZELLE in Niger. Letztere stellt eine Aktivität im
Ausland dar, die keinen mandatierungspflichtigen Einsatz begründet.
Diesbezüglich wird auf die rechtliche Stellungnahme der Bundesregierung verwiesen, die am 14. Mai 2019 an den Auswärtigen Ausschuss
und den Verteidigungsausschuss übermittelt wurde.
Hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung von EUTM Mali hat der Europäische Auswärtige Dienst am 12. Februar 2020 den Auftrag erhalten,
das aktuelle EU-Mandat zu überarbeiten.
Auf der Grundlage des zukünftigen EU-Mandates wird die Bundesregierung die weitere Ausgestaltung der deutschen Beteiligung an EUTM
Mali und in der Sahel-Region umfassend prüfen und den Deutschen
Bundestag befassen.
90. Abgeordneter
Norbert Müller
(Potsdam)
(DIE LINKE.)
An welchen Tagen bewegt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das Manöver „DEFENDER
Europe 2020“ auf welchen Strecken durch das
Land Brandenburg?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 28. Februar 2020
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen
des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124, 161 (189)]. Die Bundesregierung ist
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben zu militärischen Marschbewegungen bei der Übung DEFENDEREurope 2020 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt werden.
Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Staatswohl die Einstufung dieser
Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erforderlich.*
91. Abgeordneter
Norbert Müller
(Potsdam)
(DIE LINKE.)
Kommt es zu absehbaren Verkehrsbehinderungen
(etwa durch Straßensperrungen oder ähnliche verkehrsleitende Maßnahmen), und wenn ja, wo?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 28. Februar 2020
Aus Sicht der Bundesregierung sind keine Einschränkungen des Verkehrs zu erwarten.
*
Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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