Drucksache 19/17407
88. Abgeordneter
Andrej Hunko
(DIE LINKE.)
– 68 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
An welchen Tagen bewegt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das Manöver „DEFENDER
Europe 2020“ durch den Regierungsbezirk Stadt
bzw. Städteregion Aachen (bitte auch die Strecke
angeben), und mit welchen Fahrzeugbewegungen
(etwa Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Lastkraftwagen, Truppentransporter, Flugzeuge, Hubschrauber, Drohnen der HALE-Klasse im Korridor über
Deutschland) muss die Bevölkerung dort an diesen konkreten Tagen und Strecken rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 26. Februar 2020
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen
des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124,161 (189)]. Die Bundesregierung ist
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben zu militärischen Marschbewegungen der Übung DEFENDEREurope 20 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt werden.
Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Staatswohl die Einstufung dieser
Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erforderlich.*
89. Abgeordneter
Ulrich Lechte
(FDP)
Welche Überlegungen gibt es bei der Bundesregierung im Rahmen der Verlängerung des Mandats zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen
Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen
Streitkräfte (EUTM Mali) über den 31. Mai 2020
hinaus neben der Erwähnung der Sektor-Hauptquartiere der G5-Sahel-Einsatztruppe auch die bereits laufende, aber nicht mandatierte, Mission
„Gazelle“ in Niger im neuen Mandatstext zu erwähnen, um so auch die Kritik des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages an der Nichtmandatierung (Bundestagsdrucksache 19/16500
S. 69) zu berücksichtigen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 25. Februar 2020
Die Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies betrifft auch die deutsche Beteiligung an der bestehenden
*
Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.