Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
86. Abgeordnete
Sylvia Gabelmann
(DIE LINKE.)
– 67 –
Drucksache 19/17407
An welchen Tagen und auf welcher Strecke bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Manöver „DEFENDER Europe 2020“ durch den
Regierungsbezirk Arnsberg?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 28. Februar 2020
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen
des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124, 161 (189)]. Die Bundesregierung ist
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben zu militärischen Marschbewegungen bei der Übung DEFENDEREurope 20 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt werden.
Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Staatswohl die Einstufung dieser
Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erforderlich.*
87. Abgeordneter
Dr. André Hahn
(DIE LINKE.)
An welchen Tagen und auf welchen Strecken bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Manöver „DEFENDER Europe 2020“ durch die
Bundestagswahlkreise 158 Sächsische SchweizOsterzgebirge und 155 Meißen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber
vom 26. Februar 2020
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen
des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124,161 (189)]. Die Bundesregierung ist
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben zu militärischen Marschbewegungen der Übung DEFENDER-Europe 20 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit
einsehbaren Teil bereitgestellt werden.
Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Staatswohl die Einstufung dieser
Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erforderlich.*
*
Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.