Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 65. Abgeordneter Michael Leutert (DIE LINKE.) – 51 – Drucksache 19/17407 Hat die Bundesregierung entsprechend der in der politischen Erklärung von 22 EU-Mitgliedstaaten bestimmten Frist des 6. Dezember 2019 und mit Blick auf die grundsätzliche Übereinkunft zum Abschluss eines zwischenstaatlichen Vertrags in diesem Sinne mittlerweile alle bilateralen Investitionsschutzabkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten beendet (bitte Abkommen nach jeweiligem Stand zum 15. Februar 2020 auflisten), und welche EU-Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht zur Beendigung ihrer bilateralen Investitionsschutzabkommen mit anderen Mitgliedstaaten verpflichtet (vgl. o. g. Mitteilung der Europäischen Kommission wonach „eine Minderheit von Mitgliedstaaten die Vereinbarungen (über einen zwischenstaatlichen Vertrag) nicht unterstützt hat“ (https:// ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_econo my_euro/banking_and_finance/documents/19011 7-bilateral-investment-treaties_en.pdf, https://e c.europa.eu/info/sites/info/files/business_econom y_euro/banking_and_finance/documents/191024bilateral-investment-treaties_en.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 28. Februar 2020 Die EU-Mitgliedstaaten haben zur Umsetzung des sog. Achmea-Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem März 2018 unter Moderation der EU-Kommission ein Abkommen zur koordinierten Beendigung der Intra-EU-Investitionsschutzverträge ausgehandelt. Bis Februar 2020 wurde der Text des ausverhandelten Abkommens vom Sprachendienst des Rates der Europäischen Union in die Amtssprachen derjenigen 25 Mitgliedstaaten übersetzt, die sich auf einer Botschafterkonferenz in Brüssel am 24. Oktober 2019 zur Unterzeichnung des Abkommens bereit erklärt hatten. Der Termin zur Unterzeichnung des Abkommens wird von der EU-Kommission bestimmt und steht noch nicht fest. Das Königreich Schweden und die Republik Finnland haben angekündigt, ihre Intra-EU-Investitionsschutzverträge allein und bilateral aufheben zu wollen und möchten das Abkommen nicht unterzeichnen. Gegen die Ratifikation und Inkraftsetzung des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland ist am 30. Januar 2020 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gestellt worden. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig gemeinsam mit ihrem Prozessbevollmächtigten, wie mit Blick auf dieses Eilverfahren bezüglich der Unterzeichnung des Abkommens durch Deutschland weiter verfahren werden soll. Die Bundesrepublik Deutschland hat 13 Intra-EU-Investitionsschutzverträge mit 14 EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen:

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