Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
65. Abgeordneter
Michael Leutert
(DIE LINKE.)
– 51 –
Drucksache 19/17407
Hat die Bundesregierung entsprechend der in der
politischen Erklärung von 22 EU-Mitgliedstaaten
bestimmten Frist des 6. Dezember 2019 und mit
Blick auf die grundsätzliche Übereinkunft zum
Abschluss eines zwischenstaatlichen Vertrags in
diesem Sinne mittlerweile alle bilateralen Investitionsschutzabkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten beendet (bitte Abkommen nach jeweiligem Stand zum 15. Februar 2020 auflisten), und
welche EU-Mitgliedstaaten haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht zur
Beendigung ihrer bilateralen Investitionsschutzabkommen mit anderen Mitgliedstaaten verpflichtet (vgl. o. g. Mitteilung der Europäischen Kommission wonach „eine Minderheit von Mitgliedstaaten die Vereinbarungen (über einen zwischenstaatlichen Vertrag) nicht unterstützt hat“ (https://
ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_econo
my_euro/banking_and_finance/documents/19011
7-bilateral-investment-treaties_en.pdf, https://e
c.europa.eu/info/sites/info/files/business_econom
y_euro/banking_and_finance/documents/191024bilateral-investment-treaties_en.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum
vom 28. Februar 2020
Die EU-Mitgliedstaaten haben zur Umsetzung des sog. Achmea-Urteils
des Europäischen Gerichtshofs aus dem März 2018 unter Moderation
der EU-Kommission ein Abkommen zur koordinierten Beendigung der
Intra-EU-Investitionsschutzverträge ausgehandelt. Bis Februar 2020
wurde der Text des ausverhandelten Abkommens vom Sprachendienst
des Rates der Europäischen Union in die Amtssprachen derjenigen 25
Mitgliedstaaten übersetzt, die sich auf einer Botschafterkonferenz in
Brüssel am 24. Oktober 2019 zur Unterzeichnung des Abkommens bereit erklärt hatten. Der Termin zur Unterzeichnung des Abkommens wird
von der EU-Kommission bestimmt und steht noch nicht fest. Das Königreich Schweden und die Republik Finnland haben angekündigt, ihre Intra-EU-Investitionsschutzverträge allein und bilateral aufheben zu wollen und möchten das Abkommen nicht unterzeichnen.
Gegen die Ratifikation und Inkraftsetzung des Abkommens durch die
Bundesrepublik Deutschland ist am 30. Januar 2020 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gestellt worden. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig gemeinsam mit
ihrem Prozessbevollmächtigten, wie mit Blick auf dieses Eilverfahren
bezüglich der Unterzeichnung des Abkommens durch Deutschland weiter verfahren werden soll.
Die Bundesrepublik Deutschland hat 13 Intra-EU-Investitionsschutzverträge mit 14 EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen: