Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 63. Abgeordnete Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – 49 – Drucksache 19/17407 Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang das deutsche Unternehmen SIG SAUER GmbH & Co. KG oder Tochterunternehmen seit dem Jahr 2000 Technologien zur Produktion von Waffen oder Waffenteilen oder zu deren Montage nach Mexiko und in die USA exportiert hat? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 24. Februar 2020 Seit dem Jahr 2000 wurden für das genannte Unternehmen einschließlich deutscher Tochterunternehmen 26 Genehmigungen im Gesamtwert von 179.037 Euro für die Ausfuhr von Herstellungs- und Wartungsausrüstung sowie für Technologie für sonstige Rüstungsgüter in die USA erteilt. Für Ausfuhren nach Mexiko wurden dem Unternehmen in dem angefragten Zeitraum keine entsprechenden Genehmigungen erteilt. Belastbare Daten über die tatsächlichen Ausfuhren sonstiger Rüstungsgüter wie Technologien zur Produktion oder Montage von Waffen oder Waffenteilen liegen der Bundesregierung nicht vor. 64. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgekosten für Betroffene bei einer Sperrandrohung oder Versorgungsunterbrechung nach § 19 Absatz 2 der Stromversorgungsgrundverordnung im Jahr 2016 (bitte nach durchschnittlichen Kosten und Kostenspanne der Mahngebühren, Kosten für die Versorgungsunterbrechung sowie die Versorgungswiederherstellung aufschlüsseln), und besteht nach Ansicht der Bundesregierung politischer Handlungsbedarf, um die Folgekosten, die den Betroffenen bei einer Sperrandrohung oder Versorgungsunterbrechung entstehen, zu begrenzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 25. Februar 2020 Die Frage nach einer Aufstellung der Folgekosten für Betroffene bei einer Sperrandrohung oder Versorgungsunterbrechung nach § 19 Absatz 2 Stromversorgungsgrundverordnung (StromGVV) kann derzeit auf Basis vorliegender Zahlen für das Jahr 2018 beantwortet werden, denen der Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes zugrunde liegt. Die Anzahl der von Netzbetreibern im Strombereich durchgeführten Versorgungsunterbrechungen lag danach im Jahr 2018 bei 296.370 und ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa 10 Prozent gesunken. In Bezug auf alle Marktlokationen von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern waren demnach 0,6 Prozent der Anschlüsse betroffen. Die Mahngebühren betrugen im Durchschnitt 3,75 Euro. Die Spanne der Mahngebühren wird von der Bundesnetzagentur vor dem Hintergrund nicht ermittelt, dass es obergerichtliche Rechtsprechung gibt, nach der

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