Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
63. Abgeordnete
Katja Keul
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
– 49 –
Drucksache 19/17407
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang das deutsche Unternehmen SIG SAUER GmbH & Co. KG oder
Tochterunternehmen seit dem Jahr 2000 Technologien zur Produktion von Waffen oder Waffenteilen oder zu deren Montage nach Mexiko und in
die USA exportiert hat?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum
vom 24. Februar 2020
Seit dem Jahr 2000 wurden für das genannte Unternehmen einschließlich deutscher Tochterunternehmen 26 Genehmigungen im Gesamtwert
von 179.037 Euro für die Ausfuhr von Herstellungs- und Wartungsausrüstung sowie für Technologie für sonstige Rüstungsgüter in die USA
erteilt. Für Ausfuhren nach Mexiko wurden dem Unternehmen in dem
angefragten Zeitraum keine entsprechenden Genehmigungen erteilt. Belastbare Daten über die tatsächlichen Ausfuhren sonstiger Rüstungsgüter
wie Technologien zur Produktion oder Montage von Waffen oder Waffenteilen liegen der Bundesregierung nicht vor.
64. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgekosten für Betroffene bei einer
Sperrandrohung oder Versorgungsunterbrechung
nach § 19 Absatz 2 der Stromversorgungsgrundverordnung im Jahr 2016 (bitte nach durchschnittlichen Kosten und Kostenspanne der Mahngebühren, Kosten für die Versorgungsunterbrechung sowie die Versorgungswiederherstellung aufschlüsseln), und besteht nach Ansicht der Bundesregierung politischer Handlungsbedarf, um die Folgekosten, die den Betroffenen bei einer Sperrandrohung oder Versorgungsunterbrechung entstehen,
zu begrenzen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum
vom 25. Februar 2020
Die Frage nach einer Aufstellung der Folgekosten für Betroffene bei
einer Sperrandrohung oder Versorgungsunterbrechung nach § 19 Absatz 2 Stromversorgungsgrundverordnung (StromGVV) kann derzeit auf
Basis vorliegender Zahlen für das Jahr 2018 beantwortet werden, denen
der Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes zugrunde liegt.
Die Anzahl der von Netzbetreibern im Strombereich durchgeführten
Versorgungsunterbrechungen lag danach im Jahr 2018 bei 296.370 und
ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa 10 Prozent gesunken. In Bezug
auf alle Marktlokationen von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern waren demnach 0,6 Prozent der Anschlüsse betroffen.
Die Mahngebühren betrugen im Durchschnitt 3,75 Euro. Die Spanne der
Mahngebühren wird von der Bundesnetzagentur vor dem Hintergrund
nicht ermittelt, dass es obergerichtliche Rechtsprechung gibt, nach der