Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
31. Abgeordneter
Niema Movassat
(DIE LINKE.)
– 19 –
Drucksache 19/17407
In wie vielen Fällen sind seit Inkrafttreten der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in
dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMI – BMIBGebV, www.gesetzeim-internet.de/bmibgebv/BJNR135900019.html)
Gebühren und Auslagen auf Grundlage dieser
Verordnung erhoben worden, und auf welche Gesamtsumme belaufen sich die erhobenen Gebühren und Auslagen seit Inkrafttreten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann
vom 24. Februar 2020
Im Gebühren- und Auslagenverzeichnis der besonderen Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV) sind in elf Abschnitten die verschiedenen
Rechtsmaterien im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat aufgeführt, auf deren Grundlage fachspezifische Gebühren und Auslagen erhoben werden. Zuständig sind neben
dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verschiedene Behörden im Geschäftsbereich des BMI sowie die
Zollverwaltung.
Mit Blick auf das seit Inkrafttreten der BMIBGebV generierte Gebührenaufkommen und die Fallzahlen liegen, aufgeschlüsselt nach erhebender Stelle und Sachmaterie, folgende Erkenntnisse für den Zeitraum
vom 1. Oktober 2019 bis zum 18. Februar 2020 (soweit nicht anders angegeben) vor: