Drucksache 19/17407
– 18 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke
vom 27. Februar 2020
Die im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) vertretenen Sicherheitsbehörden des Bundes haben im Rahmen
der Arbeitsgruppe Operativer Informationsaustausch im GETZ-R Anfang November 2019 durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Kenntnis über die Gruppierung unter der Führung von Werner S. sowie
deren rechtsterroristische Planungen erlangt. Das Bundeskriminalamt
und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind mit dem Sachverhalt im
Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion befasst.
30. Abgeordneter
Niema Movassat
(DIE LINKE.)
Was waren die drei polizeilichen Maßnahmen wegen derer Gebühren und Auslagen seit Inkrafttreten der Besonderen Gebührenverordnung des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMI – BMIBGevV,
www.gesetze-im-internet.de/bmibgebv/BJNR135
900019.html) am häufigsten erhoben wurden?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke
vom 21. Februar 2020
Es zeichnet sich eine Häufigkeit folgender Gebühren- und Auslagentatbestände ab:
1. Abwehr von Gefahren nach § 14 BPolG
1.1 Polizeieinsätze
1.1.1 Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige
Schaffung einer Gefahrenlage veranlasst wurde
1.1.2 Polizeieinsatz, der durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges
Erwecken des Anscheins einer Gefahrenlage veranlasst
wurde
2. Identitätsfeststellungen nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG
3. Platzverweisungen nach § 38 BPolG
Mündliche Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfeststellung
nach § 23 Absatz 1 BPolG.