Drucksache 19/17407 25. Abgeordneter Martin Hess (AfD) – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines Analysetools „RADAR-links“ – analog dem bereits bestehenden „RADAR-iTE“ und der geplanten Einführung von „RADAR-rechts“ – zur Bewertung linksextremistischer Gefährder, um deren Gefahrenpotenziale für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung genauer bewerten zu können, und falls nicht, aus welchen Gründen (www.welt.de/politik/deutschland/article2019055 36/Rechter-Terror-BKA-bewertet-rechtsextremeGefaehrder-nun-wie-Islamisten.html)? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 27. Februar 2020 Bei dem Analysetool RADAR handelt es sich nicht um ein Mittel zur Qualifizierung, sondern zur Priorisierung aus einer Vielzahl bereits festgestellter Gefährder. Im Gegensatz zu den Phänomenbereichen des Islamismus (660 Gefährder/Stand 02/2020) und des Rechtsextremismus (59 Gefährder/Stand 02/2020) besteht für die Einführung eines Analysetools „RADAR-links“ zur Priorisierung der aktuell lediglich fünf Gefährder (Stand 02/2020) im Bereich des Linksextremismus derzeit kein vorrangiger Bedarf. 26. Abgeordneter Johannes Huber (AfD) Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Einrichtung eines Hinweistelefons (www.verf assungssschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/press e/pm-20191028-bfv-richtet-hinweistelefon-rechts ex-ein) für Linksextremismus und Linksterrorismus im Bundesamt für Verfassungsschutz zu rechnen, wie bereits vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Dr. Günter Krings am 29. November 2019 auf meine Schriftliche Frage 33 „Hinweistelefon des BfV für Extremismus und Terrorismus“ auf Bundestagsdrucksache 19/15583 angekündigt wurde? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 21. Februar 2020 Das Bundesamt für Verfassungsschutz bereitet derzeit die Einführung eines phänomenübergreifenden Hinweistelefons vor. Dies umfasst auch den Phänomenbereich des Linksextremismus.

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