Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/17407
stellt sicher, dass in jedem Fall der Deutsche Bundestag angemessen eingebunden und sein Budgetrecht gewahrt wird.
20. Abgeordnete
Daniela Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich asbesthaltiger Bauprodukte sowie Bauteile in bundeseigenen Liegenschaften, und in wie
vielen Liegenschaften wurden Maßnahmen wie
Asbesterkundung oder Asbestsanierung durchgeführt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn
vom 24. Februar 2020
Mit dem endgültigen Herstellungs- und Verwendungsverbot von Asbest
im Oktober 1993 stellte der Gesetzgeber sicher, dass keine neuen mineralischen Asbeste in die nationalen Stoffkreisläufe einfließen konnten.
Jedoch ist in Bestandsbauten nach wie vor mit Asbestvorkommen zu
rechnen, für die zunächst kein Ausbaugebot besteht.
Bei der für das einheitliche Immobilienmanagement der Bundesverwaltung zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird
angenommen, dass ein Teil der Gebäude, welche bis 1995 errichtet wurden, Asbest enthalten könnte. Für die Auslösung von anlassbezogenen
Beprobungen der Gebäude auf asbesthaltige Bauprodukte und Bauteile
schließt die BImA Rahmenverträge ab. Eine Erhebung zu Einzelmaßnahmen der Asbesterkundung oder Asbestsanierung ist bei der BImA
bisher nicht vorgesehen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat
21. Abgeordnete
Anke DomscheitBerg
(DIE LINKE.)
Werden die Rohdaten der Gesichtserkennungspiloten am Bahnhof Südkreuz Berlin zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse als Open-Data oder zumindest Open-Access für die Forschung zur Verfügung gestellt, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke
vom 26. Februar 2020
Die Daten im Sinne der Fragestellung sind aus datenschutzrechtlichen
Gründen durch die Bundespolizei nach Auswertung der Testergebnisse
gelöscht worden und können daher nicht zur Verfügung gestellt werden.