Drucksache 19/17407 18. Abgeordneter Christian Sauter (FDP) – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach welchen Grundsätzen nimmt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Aufgabe „Vermietung und Verpachtung eigener Wohnungen und Grundstücke“ (www.bundesimmobili en.de/5065/unternehmen) wahr, und nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Vermietung oder eine Veräußerung von Wohnungsbeständen angestrebt wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 26. Februar 2020 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den gesetzlichen Auftrag, das Liegenschaftsvermögen des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten und die nicht betriebsnotwendigen Immobilien wirtschaftlich zu verwerten. Hinsichtlich der Vermietung und Verpachtung eigener Wohnungen und Grundstücke bestehen neben den gesetzlichen Vorschriften BImA-interne Regelungen und Weisungen sowie die „Grundsätze zur Vermietung anstaltseigener Wohn- und Gewerbeliegenschaften“. Die Entscheidung über einen Verbleib im Bestand oder eine Veräußerung von Wohnungen werden einzelfallspezifisch geprüft und getroffen. Sie richtet sich grundsätzlich nach der Bedarfssituation für Zwecke des Bundes sowie nach Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit. Die Verkaufsplanung und die Ausgestaltung des Verkaufsportfolios sind nicht statisch, sondern es handelt sich dabei um eine dynamische Zusammenstellung, die permanenten Anpassungen der Verkaufsobjekte und der Veräußerungszeitpunkte unterliegen. Auch Erwartungen zur Markt- und Bedarfsentwicklung werden hierbei so weit wie möglich berücksichtigt. 19. Abgeordnete Bettina StarkWatzinger (FDP) Ist nach Auffassung der Bundesregierung das Konzept einer Mutualisierung der Einnahmen im Rahmen einer Finanztransaktionssteuer (vgl. Brief vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, Ausschussdrucksache 19(7)354) mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Konzept vor dem Hintergrund des Budgetrechts des Deutschen Bundestages? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 26. Februar 2020 Die Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit verhandeln über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene. Ein Teilaspekt hierzu ist die sogenannte Mutualisierung, die allen teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Mindesteinnahme garantieren soll. Grundsätzlich sollen dabei europäische Verteilungsmechanismen genutzt werden, die im Grundsatz bereits jetzt bestehen und verfassungskonform sind. Über welches rechtliche Instrument die Mutualisierung konkret realisiert werden soll, wird derzeit noch geprüft. Die Bundesregierung

Select target paragraph3