Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/17407 Die BImA unterstützt die Bundesregierung bei der Zielsetzung der Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens. Dabei ist die Bundesanstalt gehalten, die bundesanstaltseigenen Wohnungen nach dem geltenden Mietrecht sowie nach weiteren gesetzlichen Vorgaben – wie dem Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – zu verwalten. Darüber hinaus ist die Bundesanstalt auch an das jeweilig vor Ort geltende Landesrecht gebunden. Im Hinblick auf das veröffentlichte Eckpunktepapier des Senats des Landes Berlin vom 18. Juni 2019 hat die Bundesanstalt aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht, eines rechtssicheren und wirtschaftlichen Handelns sowie der Außenwirkung der Bundesanstalt als fairer Vermieter entschieden, keine Mieten zu vereinbaren, die den Regelungen im beabsichtigten Berliner Mietengesetz (MietenWoG Berlin) widersprechen. Das Berliner Mietengesetz (MietenWoG Berlin) ist am 22. Februar 2020 verkündet und am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Mit Blick auf die derzeit laufenden Vorbereitungsmaßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensweise des Berliner Mietengesetzes werden die Mietparteien bundesanstaltseigener Wohnungen in Berlin in einem ersten Schritt spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten des MietenWoG Berlin über die Errechnung ihrer bisherigen Miete informiert und auch über die künftige, gedeckelte Miete. Ein weiteres Schreiben über die gedeckelte Miete nach dem MietenWoG Berlin sowie die Errechnung dieser Miete wird den Mietern bundesanstaltseigener Wohnungen in Berlin entsprechend der gesetzlichen Regelungen spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des MietenWoG Berlin zugehen. Eine Aufstellung aller bundesanstaltseigenen Wohnungen der Bundesanstalt nach Berlin Bezirken, die die Bestandsmiete der geplanten Mietoberwerte des Mietendeckels um mehr als 20 Prozent übersteigt, liegt der BImA nicht vor. 17. Abgeordneter Bernd Riexinger (DIE LINKE.) Hat eine Prüfung der Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschrieben, durch die Bundesregierung bereits stattgefunden, und welche Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf etwaiger Erhöhung dieser? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 21. Februar 2020 Die Prüfung des Bundesministeriums der Finanzen ist noch nicht abgeschlossen. Weiterführende Angaben (z. B. zu möglichen Zeitplänen) sind daher derzeit nicht möglich.

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