Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/17407 nach zwölf Monaten nach Inbetriebnahme an demselben Ort betrieben wird. Nach Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung (ImSchZV) liegt die Zuständigkeit für ein Genehmigungsverfahren bei den Behörden der Länder. Weiter sollten die Regelungen des ADN (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen), des GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und des CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) berücksichtigt werden. 116. Abgeordnete Dr. Barbara Hendricks (SPD) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bereits ein erfolgreiches oder nicht erfolgreiches Genehmigungsverfahren für stationäre Abgasreinigungsanlagen für gasförmige Lagerungsrückstände an Bundeswasserstraßen gab bzw. ob jemals ein Antrag auf Genehmigung gestellt wurde, und werden solche stationären oder mobilen Stationen betrieben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 24. Februar 2020 Nach Kenntnis der Bundesregierung ist derzeit in Deutschland keine Anlage zur Entgasung von Binnenschiffen in Betrieb. Da die Genehmigung dieser Anlagen in die Zuständigkeit der Länder fällt, hat die Bundesregierung keine Kenntnis über den Stand möglicher Genehmigungsverfahren. 117. Abgeordneter Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit dem 18. Juni 2019 die für den Dienstgebrauch der Leitung (Bundesminister, Staatssekretäre, Abteilungsleiter) zur Verfügung gestellten Mobiltelefone auf Werkseinstellungen zurückgesetzt oder Löschungen von Daten vorgenommen, und wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte das im Einzelnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 24. Februar 2020 Nach der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) gilt, dass sämtliche Dokumente, die für einen Sachvorgang relevant sind, entsprechend dem Grundsatz der Vollständigkeit und Einheitlichkeit (§ 4 RegR) den Akten zuzuführen sind. Dokumente im Sinne der RegR sind auch elektronisch erstellte Schriftstücke oder andere Dateien sowie dazugehörige ergänzende Angaben wie z. B. Metainformationen. Mitarbeiter, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ver-

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