Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
– 85 –
Drucksache 19/17407
nach zwölf Monaten nach Inbetriebnahme an demselben Ort betrieben
wird.
Nach Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung (ImSchZV) liegt die
Zuständigkeit für ein Genehmigungsverfahren bei den Behörden der
Länder.
Weiter sollten die Regelungen des ADN (Europäisches Übereinkommen
über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen), des
GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und des CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und
Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) berücksichtigt werden.
116. Abgeordnete
Dr. Barbara
Hendricks
(SPD)
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bereits ein
erfolgreiches oder nicht erfolgreiches Genehmigungsverfahren für stationäre Abgasreinigungsanlagen für gasförmige Lagerungsrückstände an
Bundeswasserstraßen gab bzw. ob jemals ein Antrag auf Genehmigung gestellt wurde, und werden
solche stationären oder mobilen Stationen betrieben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 24. Februar 2020
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist derzeit in Deutschland keine
Anlage zur Entgasung von Binnenschiffen in Betrieb.
Da die Genehmigung dieser Anlagen in die Zuständigkeit der Länder
fällt, hat die Bundesregierung keine Kenntnis über den Stand möglicher
Genehmigungsverfahren.
117. Abgeordneter
Stephan Kühn
(Dresden)
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wurden im Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur seit dem 18. Juni 2019 die
für den Dienstgebrauch der Leitung (Bundesminister, Staatssekretäre, Abteilungsleiter) zur Verfügung gestellten Mobiltelefone auf Werkseinstellungen zurückgesetzt oder Löschungen von Daten
vorgenommen, und wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte das im Einzelnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 24. Februar 2020
Nach der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut
(Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) gilt, dass sämtliche Dokumente, die für einen Sachvorgang relevant sind, entsprechend
dem Grundsatz der Vollständigkeit und Einheitlichkeit (§ 4 RegR) den
Akten zuzuführen sind. Dokumente im Sinne der RegR sind auch elektronisch erstellte Schriftstücke oder andere Dateien sowie dazugehörige
ergänzende Angaben wie z. B. Metainformationen. Mitarbeiter, die das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ver-
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents