Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 109. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – 81 – Drucksache 19/17407 Aufgrund welcher Unterlagen bzw. Dokumente (bitte Quellen genau benennen) ist die Conterganstiftung nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Erkenntnis gelangt, dass die Präparatte Thalagan und Postadoxin keine Grünenthal- sondern Lizenzprodukte sind (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 93 und 94 auf Bundestagsdrucksache 19/16423 des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn), und wie ist die Conterganstiftung auf die entsprechenden Unterlagen aufmerksam geworden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 27. Februar 2020 Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden dazu folgende Informationen von der Conterganstiftung übermittelt: Dass es sich bei dem Präparat Thalagan nicht um ein Produkt der Firma Grünenthal gehandelt hat, geht aus einem Brief des nordrhein-westfälischen Innenministeriums vom 21. Dezember 1961 hervor. Im Zuge der in der Conterganstiftung für behinderte Menschen zu bearbeitenden Neuantrags- und Revisionsverfahren bedarf es einer Feststellung zur Medikamentenanamnese. Hierzu waren in der Vergangenheit regelmäßige Rückfragen bei der Firma Grünenthal erforderlich. Die Firma Grünenthal hatte im Zuge einer dieser Anfragen auf den o. g. Brief verwiesen, welchen die Conterganstiftung für behinderte Menschen anschließend beim Landesarchiv Nordrhein-Westfale angefordert hat. Im Falle des Präparates Postadoxin erlangte die Conterganstiftung für behinderte Menschen im Zuge der Bearbeitung der unter Frage 1 genannten Anfrage durch eine Mitteilung der Firma Grünenthal per E-Mail vom 7. September 2018 Kenntnis, dass es sich hierbei nicht um ein Produkt der Firma Grünenthal gehandelt hat. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 110. Abgeordnete Maria KleinSchmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schließen nach Auffassung der Bundesregierung die Regelungen zur Pflegeausbildung im Pflegeberufegesetz, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind, künftig psychiatrische Fachkrankenhäuser als Träger der Durchführung der praktischen Ausbildung in der „allgemeinen Akutpflege“ nach § 8 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) aus (bitte begründen)?

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