Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/17407 einschlägigen Resolution der VN-Generalversammlung (A/RES/74/264 A-C) kam es zu einer Verzögerung bei der Überweisung der Pflichtbeiträge der Bundesrepublik Deutschland an den regulären Haushalt 2020 der Vereinten Nationen. Diese Diskrepanz ist mittlerweile aufgeklärt und die Zahlung veranlasst. 52. Abgeordneter Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) Welche Maßnahmen initiiert oder unterstützt die Bundesregierung, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen wiederherzustellen, nachdem der Europäische Gerichtshof (Rs. C-192/18 und verb. Rs. C-585/18, C-624/18 und C-625/18) einen Verstoß u. a. gegen Artikel 19 I U Absatz 2 EUV festgestellt und einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit moniert hat? Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 28. Februar 2020 Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Polen mit großer Aufmerksamkeit. Dabei geht sie von der Prämisse aus, dass EU-Recht von allen EU-Mitgliedstaaten respektiert und umgesetzt werden muss. Dies gilt auch für das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Richter der Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichtshofs. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 19/17044 der Abgeordneten Renata Alt verwiesen. 53. Abgeordneter Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über welche Personalausstattung verfügen die deutschen Botschaften in den Staaten der G5 Sahel, Burkina Faso, Mali, Niger, Tschad und Mauretanien (bitte nur Personal des gehobenen und höheren Dienstes und deren entsprechende Positionsbezeichnung innerhalb der Botschaft angeben)? Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 24. Februar 2020 Die Personalausstattung an den in der Frage genannten deutschen Botschaften setzt sich wie folgt zusammen: Burkina Faso: drei Beschäftigte des höheren Dienstes (Botschafter/in, Ständige/r Vertreter/in, ein/e Referent/in), fünf Beschäftigte des gehobenen Dienstes (Kanzler/in, vier Sachbearbeiter/innen). Mali: sieben Beschäftigte des höheren Dienstes (Botschafter/in, Ständige/r Vertreter/in, Militärattaché/e, vier Referenten/innen), vier Beschäftigte des gehobenen Dienstes (Kanzler/in, drei Sachbearbeiter/innen).

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