Drucksache 19/17407 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode füllen, für die Teilnahme an einem Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1b AufenthG („Arbeitsmarktnähe“) erteilt. Der Zugang für Asylsuchende aus den Herkunftsländern mit sogenannter „guter Bleibeperspektive“ gemäß § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1a AufenthG war bereits vor dem Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes möglich. Vor diesem Hintergrund können nur die Berechtigungen gemäß § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1b AufenthG als zusätzlicher Zugang zum Integrationskurs im Sinne der Frage betrachtet werden. Das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz zielt darauf, Asylbewerber und Geduldete in ihren Bemühungen um die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen und ihre Abhängigkeit von Sozialleistungen zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Dafür wurde mit dem Gesetz die bundesgeförderte Sprachförderung für arbeitsmarktnahe Asylbewerber und Geduldete weiter als bisher geöffnet. Asylbewerber, die keinen Arbeitsmarktzugang haben, gehören nicht zur Zielgruppe des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes. Dies trifft auch auf Asylbewerber zu, die in den AnkER-Einrichtungen bzw. Aufnahmeeinrichtungen wohnen, solange ihnen die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt ist. Ihnen ist jedoch bei Erfüllung der in �� 61 Absatz 1 Satz 2 erster Teilsatz des Asylgesetzes aufgeführten Voraussetzungen nach neun Monaten der Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen, wenn bis dahin das Asylverfahren nicht unanfechtbar abgeschlossen ist; sie können nach Ermöglichung des Arbeitsmarktzugangs zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden. Bis dahin haben sie die Möglichkeit, an einem Erstorientierungskurs teilzunehmen. 35. Abgeordnete Martina Renner (DIE LINKE.) Wie oft kamen zwischen 2011 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Einheiten von Bundespolizei, Bundeswehr und Landespolizeibehörden zu gemeinsamen Übungen in Mecklenburg-Vorpommern zusammen (bitte unter Angabe von Datum, Ort und teilnehmenden Einheiten beantworten)? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 21. Februar 2020 Es haben keine gemeinsamen Übungen der Bundespolizei, der Bundeswehr und der Landespolizeibehörden im Sinne der Fragestellung stattgefunden. 36. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Wird im Rahmen eines Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Volkszugehörigkeit (ergänzend zur Staatsangehörigkeit) der Asylbewerber erfasst, und wenn ja, nach welchen Kriterien werden diese erfasst bzw. geklärt (bitte konkret erläutern)?

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