Drucksache 19/17407 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Erhebende Stelle Sachmaterie Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bundespolizei Datenschutz-Grundverordnung; De-Mail-Gesetz (Abschnitte 6 und 8 BMIBGebV) Bundespolizeigesetz; Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Abschnitte 1 und 2 BMIBGebV) BDBOS-Gesetz; BDBOS- Zertifizierungsverordnung (Abschnitte 3 und 4 BMIBGebV) BSI-Gesetz; De-Mail-Gesetz (Abschnitte 7 und 8 BMIBGebV) Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung;Waffengesetz; Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (Abschnitte 5, 10 und 11 BMIBGebV) Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen; Waffengesetz; Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (Abschnitte 9, 10 und 11 BMIBGebV) Bundespolizeigesetz; Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Abschnitte 1 und 2 BMIBGebV) in Sonderfällen der Wahrnehmung bundespolizeilicher Aufgaben Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesverwaltungsamt Bundeskriminalamt Zollverwaltung 32. Abgeordneter Tobias Pflüger (DIE LINKE.) Fallzahlen und Gebührenaufkommen bislang keine Gebühren erhoben 6.329 Gebührenfälle; eine Aussage zur Gesamtsumme ist derzeit nicht möglich 11 Gebührenfälle mit einer Gesamtsumme von 1.826 Euro (Stichtag; 19. Februar 2020) 80 Gebührenfälle mit einer Gesamtsumme von 58.313,87 Euro 275 Gebührenfälle mit einer Gesamtsumme von 11.414,77 Euro 175 Gebührenfälle; eine Aussage zur Gesamtsumme ist derzeit nicht möglich bislang keine Gebühren erhoben Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in ihrer Kooperation mit dem ägyptischen Staatssicherheitsdienst (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/272) die Verhaftungen ohne Anklage angesprochen, die von dieser Behörde als Repressionsmittel eingesetzt werden (vgl. Egypt: State Security prosecution operating as a ‘sinister tool of repression’, Amnesty International vom 27. November 2019), und von wie vielen Menschen, die in Ägypten ohne Haftbefehl einsitzen oder als verschwunden gelten, geht die Bundesregierung derzeit aus? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 21. Februar 2020 Das Thema Menschrechte wird bei der Kooperation der Bundesregierung mit internationalen Partnern wie der Arabischen Republik Ägypten stets berücksichtigt. Die konkrete bilaterale Zusammenarbeit, gerade mit Polizei- und Sicherheitsbehörden, trägt dazu bei, die erforderlichen Gesprächskanäle zu öffnen, um Einfluss im Sinne der Positionen der Bundesregierung nehmen zu können. Konkrete Ergebnisse lassen sich dabei nicht auf Einzelmaßnahmen zurückführen, sondern sind stets Ausdruck der gesamten Bandbreite der Zusammenarbeit.

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