Drucksache 19/17407
– 90 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zurzeit befindet sich die Machbarkeitsstudie zum Neubau der Brücken
in Bearbeitung. Die aktuelle Planung sieht vor, die Vorplanung für den
Neubau nach Abschluss der Machbarkeitsstudie im 2. Quartal 2020 auszuschreiben.
125. Abgeordnete
Daniela Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der Satz „Für den Baulastträger Bund
wird dies [die Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen für Immissionsberechnungen von
Straßenverkehrslärm] nach derzeitiger Einschätzung eine Erhöhung der Pegel durchschnittlich
um ca. ein bis zwei dB(A) jährlich für Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge bedeuten“
(Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8,
9, 17 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16704) im Hinblick auf konkrete
Verbesserungen für Lärmbetroffene zu verstehen,
und inwiefern werden sich jährlich Pegel erhöhen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger
vom 24. Februar 2020
Die Antwort zu den Fragen 8, 9, 17 und 19 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/16704 ist insofern zu konkretisieren, dass der
Übergang der Berechnungsvorschriften von RLS-90 nach RLS 19 für
die Regelungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für
den Baulastträger Bund nach derzeitiger Einschätzung eine Erhöhung
der durch Berechnung bestimmten Pegel um durchschnittlich einmalig
ca. ein bis zwei dB(A) bedeuten wird. Dies wird zu Mehrinvestitionen
von über 50 Prozent bzw. rund 55 Mio. Euro jährlich für Lärmschutz im
Rahmen der Lärmvorsorge an Bundesfernstraßen in der Baulast des
Bundes und damit zu umfänglicherem Lärmschutz führen.
126. Abgeordnete
Daniela Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wo sind die Beschlüsse dokumentiert, die auf
Grundlage des Nationalen Verkehrslärmschutzpakets II „eine Senkung der Geräuschgrenzwerte für
Lkw bis 2024 und für Reifen bis 2024“ herbeiführen (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen
8, 9, 17 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16704), und was beinhalten sie?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger
vom 25. Februar 2020
Alle neuen Kraftfahrzeuge und einige wesentliche Komponenten werden
nach einschlägigen EU-Richtlinien/-Verordnungen im Rahmen der Genehmigung geprüft und erhalten bei Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen eine europaweit gültige Typgenehmigung. Hierbei sind u. a.
die Fahrgeräuschemissionen für alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen, seit mehreren Jahrzehnten gesetzlich be-
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