Drucksache 19/17407 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurzeit befindet sich die Machbarkeitsstudie zum Neubau der Brücken in Bearbeitung. Die aktuelle Planung sieht vor, die Vorplanung für den Neubau nach Abschluss der Machbarkeitsstudie im 2. Quartal 2020 auszuschreiben. 125. Abgeordnete Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Satz „Für den Baulastträger Bund wird dies [die Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen für Immissionsberechnungen von Straßenverkehrslärm] nach derzeitiger Einschätzung eine Erhöhung der Pegel durchschnittlich um ca. ein bis zwei dB(A) jährlich für Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge bedeuten“ (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 9, 17 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16704) im Hinblick auf konkrete Verbesserungen für Lärmbetroffene zu verstehen, und inwiefern werden sich jährlich Pegel erhöhen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 24. Februar 2020 Die Antwort zu den Fragen 8, 9, 17 und 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16704 ist insofern zu konkretisieren, dass der Übergang der Berechnungsvorschriften von RLS-90 nach RLS 19 für die Regelungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für den Baulastträger Bund nach derzeitiger Einschätzung eine Erhöhung der durch Berechnung bestimmten Pegel um durchschnittlich einmalig ca. ein bis zwei dB(A) bedeuten wird. Dies wird zu Mehrinvestitionen von über 50 Prozent bzw. rund 55 Mio. Euro jährlich für Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes und damit zu umfänglicherem Lärmschutz führen. 126. Abgeordnete Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wo sind die Beschlüsse dokumentiert, die auf Grundlage des Nationalen Verkehrslärmschutzpakets II „eine Senkung der Geräuschgrenzwerte für Lkw bis 2024 und für Reifen bis 2024“ herbeiführen (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 9, 17 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16704), und was beinhalten sie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 25. Februar 2020 Alle neuen Kraftfahrzeuge und einige wesentliche Komponenten werden nach einschlägigen EU-Richtlinien/-Verordnungen im Rahmen der Genehmigung geprüft und erhalten bei Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen eine europaweit gültige Typgenehmigung. Hierbei sind u. a. die Fahrgeräuschemissionen für alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, seit mehreren Jahrzehnten gesetzlich be-

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