Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/17407 Mission der Europäischen Union (EUTM) in Mali sowie die Military Assistance Mission GAZELLE in Niger. Letztere stellt eine Aktivität im Ausland dar, die keinen mandatierungspflichtigen Einsatz begründet. Diesbezüglich wird auf die rechtliche Stellungnahme der Bundesregierung verwiesen, die am 14. Mai 2019 an den Auswärtigen Ausschuss und den Verteidigungsausschuss übermittelt wurde. Hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung von EUTM Mali hat der Europäische Auswärtige Dienst am 12. Februar 2020 den Auftrag erhalten, das aktuelle EU-Mandat zu überarbeiten. Auf der Grundlage des zukünftigen EU-Mandates wird die Bundesregierung die weitere Ausgestaltung der deutschen Beteiligung an EUTM Mali und in der Sahel-Region umfassend prüfen und den Deutschen Bundestag befassen. 90. Abgeordneter Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE.) An welchen Tagen bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Manöver „DEFENDER Europe 2020“ auf welchen Strecken durch das Land Brandenburg? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 28. Februar 2020 Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124, 161 (189)]. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben zu militärischen Marschbewegungen bei der Übung DEFENDEREurope 2020 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt werden. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Staatswohl die Einstufung dieser Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erforderlich.* 91. Abgeordneter Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE.) Kommt es zu absehbaren Verkehrsbehinderungen (etwa durch Straßensperrungen oder ähnliche verkehrsleitende Maßnahmen), und wenn ja, wo? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 28. Februar 2020 Aus Sicht der Bundesregierung sind keine Einschränkungen des Verkehrs zu erwarten. * Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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