Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/17407 Der Bundesregierung liegen zur Anzahl der inhaftierten oder als verschwunden geltenden Personen keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut einem Bericht des ägyptischen Nationalen Menschenrechtsrats (National Council for Human Rights) vom März 2019 wurden dem Nationalen Menschenrechtsrat seit Juni 2013 insgesamt 484 Fälle von als verschwunden geltenden Personen („forced disappearence“) angezeigt. Nichtregierungsorganisationen haben für denselben Zeitraum 2.873 Fälle dokumentiert. Darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung eine Zunahme der Fälle von langer Untersuchungshaft ohne Anklageerhebung. 33. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schutzmaßnahmen für Moscheen und andere muslimische Einrichtungen plant die Bundesregierung infolge der Ermittlungen und Verhaftung von Rechtsextremen, die Anschläge auf Betende in Moscheen vorbereitet haben sollen (www.spiegel.de/politik/teutonico-und-seine-terro rzelle-a-b975aa53-0733-4312-814d-4020d21a 9009), und welche Vorschläge macht die Bundesregierung konkret, um Menschen, die als Musliminnen oder Muslime wahrgenommen werden, besser vor der, nach ihrer eigenen Einschätzung, wachsenden Gefahr von rechtsextremen Übergriffen und möglichen rechtsterroristischen Straftaten zu schützen? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 27. Februar 2020 Noch am Donnerstag, den 20. Februar 2020, hat eine Telefonschaltkonferenz der Innenministerkonferenz stattgefunden, in der Bund und Länder beschlossen, die Polizeipräsenz in Deutschland zu erhöhen, insbesondere bei Großveranstaltungen. Darüber hinaus sollen sensible Einrichtungen, insbesondere Moscheen, verstärkt überwacht werden. Die Bundespolizei unterstützt die Länder dabei, wo sie kann. Grundsätzlich liegt die Sicherung muslimischer Einrichtungen im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer. Sie treffen die Gefährdungsbewertungen für die einzelnen Objekte und Maßnahmen zum unmittelbaren Schutz. Zu den konkreten Personenund Objektschutzmaßnahmen der Polizeibehörden der Länder nimmt die Bundesregierung auf Grund der Kompetenzverteilung nicht Stellung. Die Sicherheitsbehörden beobachten die Lageentwicklung sehr genau. Die Gefährdungsbewertungen und daraus resultierende Schutzmaßnahmen werden fortlaufend geprüft und angepasst. Islam- und Muslimfeindlichkeit sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der sich die Gesellschaft in all ihren Teilbereichen gemeinsam und entschlossen annehmen muss. Dies zeigt sich insbesondere vor dem Hintergrund des Mordanschlags von Hanau. Ein Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich der Prävention. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veranstaltet regelmäßig einen Sicherheitsdialog mit muslimischen Vertreterinnen und Vertretern.

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