Drucksache 19/17407
– 20 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Erhebende Stelle
Sachmaterie
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Bundespolizei
Datenschutz-Grundverordnung;
De-Mail-Gesetz (Abschnitte
6 und 8 BMIBGebV)
Bundespolizeigesetz; Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Abschnitte 1 und 2 BMIBGebV)
BDBOS-Gesetz; BDBOS- Zertifizierungsverordnung (Abschnitte
3 und 4 BMIBGebV)
BSI-Gesetz; De-Mail-Gesetz (Abschnitte 7 und 8 BMIBGebV)
Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung;Waffengesetz;
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (Abschnitte 5, 10 und 11
BMIBGebV)
Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen;
Waffengesetz; Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (Abschnitte
9, 10 und 11 BMIBGebV)
Bundespolizeigesetz; Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Abschnitte 1 und 2 BMIBGebV) in
Sonderfällen der Wahrnehmung
bundespolizeilicher Aufgaben
Bundesanstalt für den Digitalfunk
der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben
Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Bundesverwaltungsamt
Bundeskriminalamt
Zollverwaltung
32. Abgeordneter
Tobias Pflüger
(DIE LINKE.)
Fallzahlen und Gebührenaufkommen
bislang keine Gebühren erhoben
6.329 Gebührenfälle; eine Aussage zur Gesamtsumme ist derzeit
nicht möglich
11 Gebührenfälle mit einer Gesamtsumme von 1.826 Euro
(Stichtag; 19. Februar 2020)
80 Gebührenfälle mit einer Gesamtsumme von 58.313,87 Euro
275 Gebührenfälle mit einer Gesamtsumme von 11.414,77 Euro
175 Gebührenfälle; eine Aussage
zur Gesamtsumme ist derzeit
nicht möglich
bislang keine Gebühren erhoben
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in
ihrer Kooperation mit dem ägyptischen Staatssicherheitsdienst (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/272) die
Verhaftungen ohne Anklage angesprochen, die
von dieser Behörde als Repressionsmittel eingesetzt werden (vgl. Egypt: State Security prosecution operating as a ‘sinister tool of repression’,
Amnesty International vom 27. November 2019),
und von wie vielen Menschen, die in Ägypten ohne Haftbefehl einsitzen oder als verschwunden
gelten, geht die Bundesregierung derzeit aus?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke
vom 21. Februar 2020
Das Thema Menschrechte wird bei der Kooperation der Bundesregierung mit internationalen Partnern wie der Arabischen Republik Ägypten
stets berücksichtigt. Die konkrete bilaterale Zusammenarbeit, gerade mit
Polizei- und Sicherheitsbehörden, trägt dazu bei, die erforderlichen Gesprächskanäle zu öffnen, um Einfluss im Sinne der Positionen der Bundesregierung nehmen zu können. Konkrete Ergebnisse lassen sich dabei
nicht auf Einzelmaßnahmen zurückführen, sondern sind stets Ausdruck
der gesamten Bandbreite der Zusammenarbeit.