Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Abgeordneter Lars Herrmann (fraktionslos) Drucksache 19/17407 – 15 – Wie viele Ausländer (im Sinne von § 2 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Stand vom 31. Dezember 2019 ausweislich des Ausländerzentralregisters insgesamt ausreisepflichtig mit einer Duldung, und wie viele davon fallen unter die Kategorie Inhaber einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente (bitte jeweils die Gesamtzahl angeben sowie nach dem TOP 10 Herkunftsländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 24. Februar 2020 Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 249.922 darunter geduldet nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG* wegen fehlender Reisedokumente 202.387 83.465 23.798 21.511 12.728 12.354 11.694 9.930 8.905 8 532 7.341 7.239 20.621 18.848 10.939 10.288 9.773 8.673 6.953 7.493 6.070 6.620 Ausreisepflichtig zum Stichtag 31. Dezember 2019 Alle Staatsangehörigkeiten darunter: Afghanistan Irak Russische Föderation Nigeria Serbien Pakistan Albanien Kosovo Iran Ungeklärt darunter mit einer Duldung * Aufenthaltsgesetz 24. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammenarbeit von Parteien aus dem linken Spektrum mit islamistischen Gruppierungen auf Gemeindeebene, wie sie beispielsweise in Frankreich zwischen Kommunisten und Salafisten stattfindet (www.ardaudiothek.de/europa-heute/gege n-islamisierung-und-radikalisierung-wo-steht-fran kreich/72168926 ab Min. 3:10)? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 25. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. 8.129 5.746 4.511 4.870 1.291 6.301 306 993 3.375 4.457

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