Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
23. Abgeordneter
Lars Herrmann
(fraktionslos)
Drucksache 19/17407
– 15 –
Wie viele Ausländer (im Sinne von § 2 Absatz 1
des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung mit dem Stand
vom 31. Dezember 2019 ausweislich des Ausländerzentralregisters insgesamt ausreisepflichtig mit
einer Duldung, und wie viele davon fallen unter
die Kategorie Inhaber einer Duldung nach § 60a
Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente (bitte jeweils die Gesamtzahl angeben sowie nach dem TOP 10 Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann
vom 24. Februar 2020
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
249.922
darunter
geduldet nach § 60a
Abs. 2 Satz 1 AufenthG*
wegen fehlender Reisedokumente
202.387
83.465
23.798
21.511
12.728
12.354
11.694
9.930
8.905
8 532
7.341
7.239
20.621
18.848
10.939
10.288
9.773
8.673
6.953
7.493
6.070
6.620
Ausreisepflichtig
zum Stichtag
31. Dezember 2019
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter:
Afghanistan
Irak
Russische Föderation
Nigeria
Serbien
Pakistan
Albanien
Kosovo
Iran
Ungeklärt
darunter
mit einer Duldung
* Aufenthaltsgesetz
24. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur
Zusammenarbeit von Parteien aus dem linken
Spektrum mit islamistischen Gruppierungen auf
Gemeindeebene, wie sie beispielsweise in Frankreich zwischen Kommunisten und Salafisten stattfindet (www.ardaudiothek.de/europa-heute/gege
n-islamisierung-und-radikalisierung-wo-steht-fran
kreich/72168926 ab Min. 3:10)?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke
vom 25. Februar 2020
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor.
8.129
5.746
4.511
4.870
1.291
6.301
306
993
3.375
4.457